Investitionsbooster-Gesetz - Elektromobilität zu besonders attraktiven Konditionen

Das jüngst verabschiedete „Investitionsbooster“-Gesetzespaket zielt darauf ab, die deutsche Wirtschaft durch gezielte steuerliche Anreize zu stärken und den Übergang zu einer klimafreundlichen Mobilität weiter zu beschleunigen.
Ein zentraler Bestandteil dieses Gesetzes ist die Einführung einer 75 %-Sonderabschreibung für rein elektrische Fahrzeuge und Anpassungen bei der Regelung für die private Nutzung von Firmenwagen.
Diese Maßnahmen sollen insbesondere Unternehmen und Selbstständige dazu ermutigen, in innovative und nachhaltige Technologien zu investieren, um so die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands langfristig zu sichern.
Durch die gestaffelte Abschreibung, die eine sofortige und erhebliche steuerliche Entlastung im Jahr der Anschaffung vorsieht, wird der Kauf von Elektrofahrzeugen gegenüber traditionellen Verbrennern finanziell attraktiver. Diese Regelung, die nur für Kaufverträge und nicht für Leasing gilt, schafft eine klare Anreizstruktur, die direkt die Anschaffung von E-Fahrzeugen fördert. Die neue Gesetzgebung ist ein deutliches Signal der Regierung zur Unterstützung der Transformation hin zu einer nachhaltigeren Wirtschafts- und Verkehrspolitik.
Dieses Gesetzespaket, dessen offizielle Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (BGBl. Teil I Nr. 34, 2025) erfolgte, bietet Unternehmen und Selbstständigen signifikante steuerliche Anreize. Eine der zentralen Neuerungen des Gesetzes ist die Sonderabschreibung für neue, rein elektrische Fahrzeuge. Diese Regelung gilt für Anschaffungen, die im Zeitraum vom 30. Juni 2025 bis zum 1. Januar 2028 getätigt werden. Sie ermöglicht es, einen Großteil der Investitionskosten bereits im ersten Jahr steuerlich geltend zu machen, was eine erhebliche Sofortentlastung für Unternehmen und Selbstständige bedeutet. Die Abschreibung erfolgt gestaffelt über insgesamt sechs Jahre, wobei der Großteil bereits zu Beginn realisiert wird:
· 75 % der Kosten können im Anschaffungsjahr abgeschrieben werden
· 10 % folgen im ersten Jahr
· 5 % im zweiten und dritten Folgejahr
· 3 % im vierten Folgejahr
· 2 % im fünften Folgejahr.
Anpassung der 0,25-Prozent-Regel für Dienstwagen
Zusätzlich zur Sonderabschreibung wurde auch die steuerliche Begünstigung für privat genutzte Elektro-Dienstwagen ausgeweitet. Die Bemessungsgrenze zur Anwendung der 0,25-Prozent-Regel wurde von bisher 70.000 € auf 100.000 € angehoben.
Die 0,25-Prozent-Regel ist eine vereinfachte Methode zur Berechnung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung von Firmenwagen. Anstelle der 1 %-Regelung wird dabei nur ein Bruchteil des Listenpreises als monatlicher geldwerter Vorteil angesetzt. Durch die Anhebung der Bemessungsgrenze können nun auch teurere Elektrofahrzeuge mit einem Listenpreis von bis zu 100.000 € von dieser erheblichen Steuerersparnis profitieren. Dies ist ein wichtiger Anreiz für Betriebe, die hochwertige Elektro-Modelle anschaffen möchten, da sie dadurch die Attraktivität ihrer Firmenflotte erhöhen und gleichzeitig die steuerliche Belastung für die private Nutzung reduzieren können.
Praxisauswirkungen und praktische Umsetzung
Die neuen gesetzlichen Regelungen bieten erhebliche finanzielle Vorteile, die sich unmittelbar auf den Cashflow und die Wirtschaftlichkeit von Betrieben auswirken. Angenommen, ein Unternehmen kauft ein Elektrofahrzeug im Nettowert von 70.000 €. Durch die 75 %-Sonderabschreibung können im ersten Jahr bereits 52.500 € abgeschrieben werden, was die steuerliche Bemessungsgrundlage und damit die zu zahlenden Steuern erheblich reduziert. Diese Steuerersparnis kann die Liquidität des Unternehmens stärken und die Anschaffung des Fahrzeugs in vielen Fällen günstiger machen, als es die reine Investition vermuten lässt.
Attraktiv für Unternehmen, die vor einer Betriebsaufgabe oder einem Verkauf stehen
Ein weiterer Vorteil der schnellen Abschreibung ist die Möglichkeit, den Buchwert des Fahrzeugs innerhalb weniger Jahre stark zu reduzieren. Dies ist besonders für jene Betriebe interessant, die in den nächsten Jahren eine Betriebsaufgabe oder einen Verkauf planen. Ein Fahrzeug kann nach wenigen Jahren mit einem stark reduzierten Buchwert in das Privatvermögen überführt werden, wodurch eine potenzielle Entnahmebesteuerung deutlich geringer ausfällt. So kann man von einem nahezu neuwertigen Fahrzeug im Privatbesitz zu einem Bruchteil des ursprünglichen Preises profitieren.