Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern
Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern
Deutschland hat sich verpflichtet, bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen, wobei dem Gebäudesektor, der rund 40 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs ausmacht, eine Schlüsselrolle zukommt.
Von den 24 Millionen installierten Wärmeerzeugern im Gebäudebestand werden immer noch etwa 80 % fossil betrieben. Der Umstieg auf erneuerbare Energien, insbesondere durch Wärmepumpen, ist daher entscheidend.
Während Wärmepumpen in Ein- und Zweifamilienhäusern bereits recht gut etabliert sind, ist das Potenzial in den rund 3,3 Millionen Mehrfamilienhäusern in Deutschland, die über die Hälfte der verfügbaren Wohnungen stellen, noch enorm und muss verstärkt genutzt werden.
Die Umstellung ist komplex, da die Wärmeversorgung in Mehrfamilienhäusern überwiegend zentral und fossil erfolgt, wobei jede dritte Anlage bereits über 20 Jahre alt ist. Für die Wohnungswirtschaft, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und Besitzer von Mehrfamilienhäusern fehlen oft noch Lösungen und grundlegende Empfehlungen in vergleichbarer Breite wie im Einfamilienhausbereich.
Vorteile, Herausforderungen und notwendige Sanierungen
Der Einsatz von Wärmepumpen bietet klare Vorteile: Sie ermöglichen klimafreundliches Heizen, da sie Umweltenergie aus Luft, Grundwasser oder Erdreich nutzen. Wer Ökostrom verwendet, heizt komplett klimafreundlich.
Wärmepumpen gelten als effizient und arbeiten bei Vorlauftemperaturen bis zu 50 °C mit hohen Wirkungsgraden. Moderne Hochtemperatur-Wärmepumpen können sogar Vorlauftemperaturen von mehr als 80 °C erreichen.
Technisch können Wärmepumpensysteme prinzipiell jedes Gebäude beheizen und Warmwasser erzeugen. Im Mehrfamilienhaus bieten sie einen großen Gestaltungsspielraum, von zentralen Kaskadenschaltungen mehrerer Geräte bis hin zu Mini-Wärmepumpen pro Wohnung. Langfristig kann ein Heizungstausch die Mietenden theoretisch bei den Energiekosten entlasten.
Allerdings sind die Herausforderungen im Bestand immens. Besonders in dicht bebauten, innerstädtischen Gebieten können Platzmangel, Lärmschutzvorgaben und Denkmalschutz die Auswahl der Wärmequellen und Aufstellorte (z. B. Außenluft-Wärmepumpen) einschränken. Die Umstellung von dezentralen Gasetagenheizungen auf ein zentrales Wärmepumpensystem erfordert oft die kostenintensive Installation eines hydraulischen Systems.
Auch die Trinkwassererwärmung ist anspruchsvoll, da zentrale Großanlagen in Mehrfamilienhäusern hygienisch bedingt eine permanente Wassertemperatur von mindestens 60 °C erfordern. Dieses hohe Temperaturniveau beeinträchtigt die Effizienz der Wärmepumpe. Hier können Lösungen wie Hochtemperatur-Wärmepumpen, Gas-Brennwertkessel zur Unterstützung der Warmwasserbereitung oder die Nutzung von Frischwasserstationen bzw. Ultrafiltration zur Temperatursenkung helfen. Um die Effizienz zu maximieren, sollte die erforderliche Vorlauftemperatur im bestehenden Heizsystem durch geringinvestive Maßnahmen wie hydraulischen Abgleich oder selektiven Heizkörperaustausch gesenkt werden. Zudem ist die Abstimmung mit der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder dem Vermieter zwingend erforderlich, da die Heizungsanlage meist Gemeinschaftseigentum darstellt.
Kosten, Installation und Betriebswirtschaftlichkeit
Die Kosten für die Anschaffung und Installation eines Wärmepumpensystems variieren stark je nach Art der Umsetzung und Dimensionierung. Systeme zur Beheizung und Warmwasserbereitung des gesamten Mehrfamilienhauses liegen, abhängig von der Anzahl der Wohnungen und dem Heizbedarf. Je nach Bedarf kann eine solche Anlage 50.000 Euro und mehr Kosten zuzüglich der Installationskosten.
Bei dezentralen Lösungen, wie dem Ersatz von Gasetagenheizungen durch Luft-Luft-Wärmepumpen (Multi-Splitgeräte), betrugen die Kosten in Pilotprojekten zwischen 10.000 und 12.000 Euro pro Wohnung (inklusive elektrischer Hausanschlussinstallation und Trinkwarmwasser-Lösung). Bei sehr einfachen Lösungen wie Klimaanlagen mit Heizfunktion als einfache Splitgeräte können die Kosten pro Einheit unter 1.000 Euro liegen, plus den Aufwänden für die Installation. Solche Systeme sind jedoch nicht förderfähig als Heizung. Die fachgerechte Konzeption, Planung und Installation sind entscheidend, wobei die VDI-Richtlinie 4645 die notwendigen Schritte detailliert beschreibt.
Die Betriebskosten hängen unmittelbar von der Effizienz, gemessen in der Jahresarbeitszahl (JAZ), ab. Durch energetische Sanierungsmaßnahmen kann der Heizwärmebedarf halbiert werden, was den Endenergieverbrauch und die CO2-Emissionen signifikant reduziert.
Bei dezentraler direktelektrischer Erwärmung des Trinkwassers sind die Betriebskosten jedoch tendenziell höher. Steigende CO2-Preise erhöhen den Handlungsdruck auf Eigentümer fossiler Anlagen. Beim Einsatz von Wärmepumpen mit einer elektrischen Leistung ab 4,2 kW greift § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der die Verteilnetzbetreiber berechtigt, die Leistung bei Netzengpässen zu reduzieren. Im Gegenzug erhalten Betreiber ein reduziertes Netzentgelt.
Die Reduzierung erfolgt auf minimal 4,2 kW oder mindestens 40 % der Anschlussleistung, um sicherzustellen, dass das Gebäude weiterhin beheizt werden kann. Betreiber haben die Wahl zwischen einer pauschalen oder prozentualen Netzentgeltreduzierung. Ein wichtiger wirtschaftlicher Aspekt ist das Contracting: Obwohl es den Aufwand für Vermieter mindert, zahlen Mieter oft deutlich höhere Heizkosten, was die Sozialverträglichkeit der Wärmewende gefährdet.
Förderungsmöglichkeiten im Herbst 2025
Im Herbst 2025 steht der Einbau von Wärmepumpen im Bestand primär im Fokus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). Um eine Förderung zu erhalten, muss die Anlage nach der Sanierung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Die Förderstruktur setzt sich wie folgt zusammen:
Grundförderung: 30 % der förderfähigen Ausgaben.
Effizienzbonus: 5 % Bonus, wenn die Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird oder wenn ein natürliches Kältemittel (wie R290 Propan) eingesetzt wird.
Einkommensbonus: 30 % Bonus für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro.
Die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben pro Gebäude sind gestaffelt: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die 2. bis 6. Wohneinheit und 8.000 Euro ab der 7. Wohneinheit.
Dürfen Mieter selbst eine Wärmepumpe installieren?
Die Installation einer Wärmepumpe in einer Mietwohnung ist nicht ohne weiteres möglich. Wer als Mieter eine Wärmepumpe in den eigenen vier Wänden installieren möchte, braucht dazu zwingend das Einverständnis der Vermieterinnen und Vermieter. Diese Genehmigungspflicht gilt selbst für die Anbringung einer Klimaanlage, die zum Heizen genutzt werden soll. Verweigern die Vermietenden die Zustimmung, kann die Umsetzung der Wärmepumpe schnell scheitern. Auch für Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer ist der Weg zur wohnungsweisen Wärmepumpe kompliziert: Da die Heizungsanlage in der Regel als Gemeinschaftseigentum betrachtet wird, ist der Einsatz einer Wärmepumpe in der Eigentumswohnung mit der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) abzustimmen.
Fazit
Wärmepumpen sind ein zentraler Pfeiler für die Dekarbonisierung des Mehrfamilienhausbestands. Angesichts der komplexen Herausforderungen in dicht bebauten Gebieten und bei hohen Anforderungen an die Trinkwassererwärmung, ist eine ganzheitliche, frühzeitige und individuell zugeschnittene Planung unerlässlich. Die Absenkung der Heizkreistemperaturen und die Nutzung von Synergien in Quartiersansätzen maximieren die Effizienz und Wirtschaftlichkeit. Die attraktive BEG-Förderung im Jahr 2025 kann die hohen Investitionskosten für Eigentümer erheblich abfedern.