Arbeitsschutzset für staubarme Kehrung und Reinigung jetzt mit bis zu 2.000 Euro Zuschuss

Für Schornsteinfegerbetriebe, die ihre Arbeitsweise modernisieren und gleichzeitig die Gesundheit ihrer Beschäftigten schützen möchten, bietet die BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) eine attraktive Förderung: Das Arbeitsschutzset für eine staubarme Kehrung und Reinigung ohne Absturzgefahr. Damit wird ein wichtiger Beitrag zu mehr Sicherheit und Gesundheit im Arbeitsalltag geleistet – und das bei spürbarer finanzieller Unterstützung. Das Set verbindet zwei zentrale Aspekte moderner Arbeitssicherheit. Erstens erlaubt es die Durchführung aller Kehr- und Reinigungsarbeiten von einem sicheren Standort aus – unter Dach und ohne Absturzrisiko. Zweitens schützt es vor gefährlichen A- und E-Stäuben: Die freigesetzten Partikel werden direkt an der Quelle abgesaugt, was die Belastung für die Atemwege drastisch reduziert.
Zum förderfähigen Set gehören:
- Rotierende Kehr- und Reinigungssysteme mit modularen Steckstangen,
- Akkubetriebene Bohrmaschinen für den robusten Einsatz,
- Abdichtungselemente für Reinigungsöffnungen, häufig mit Durchlässen für Kehrwerkzeuge und Absaugschläuche,
- Bauentstauber mindestens der Filterklasse M,
- sowie ein PRCD-S Personenschutzschalter für den sicheren Betrieb elektrischer Geräte.
Fördermodell: Bis zu 50 % Zuschuss möglich
Antragsberechtigt sind gewerbliche Mitgliedsunternehmen der BG BAU. Die BG BAU bietet zwei Fördermodelle an – beitragsabhängig und beitragsunabhängig. Gewerbliche Mitgliedsunternehmen mit mindestens einem Beschäftigten können abhängig von ihrer Beitragshöhe 25 % der Anschaffungskosten, maximal jedoch 2.000 Euro je Maßnahme erhalten. Besonders attraktiv: Auch Unternehmer ohne Beschäftigte profitieren, sofern sie freiwillig versichert sind. Unabhängig von der Beitragshöhe besteht zusätzlich die Möglichkeit einer 50-prozentigen Förderung über das beitragsunabhängige Prämienmodell – diese kann sogar mit der regulären Förderung kombiniert werden.
Antragstellung, Beratung und Kontakt
Gefördert werden ausschließlich neue Geräte, die exakt den Anforderungen des BG-Prämienkatalogs entsprechen. Die Rechnung darf nicht älter als 12 Monate sein und muss präzise Angaben zu Hersteller, Modell und Artikelnummer enthalten. Auch Leasingverträge können gefördert werden – sofern diese mindestens 12 Monate Laufzeit aufweisen. Zudem können die Prämien aus den Jahren angespart werden, um größere Investitionen zu tätigen. Für Fragen rund um das Förderprogramm steht die BG BAU unter der kostenfreien Hotline 0800 3799100 sowie per E-Mail an arbeitsschutzpraemien@bgbau.de zur Verfügung. Bei technischen Fragen helfen die Fachabteilungen der BG BAU in Hannover und Hamburg weiter – direkt erreichbar über die Kontaktdaten im Infoblatt.
Diese Information und das Infoblatt „Anforderungen und Hinweise für Arbeitsschutzprämie“ könnenunter der Rubrik „Arbeitshilfen“ heruntergeladen werden.