Die Gefahren von A-Stäuben und E-Stäuben
In der Arbeitssicherheit unterscheidet man bei gesundheitsgefährdenden Stäuben zwei Hauptarten: Die sogenannten A-Stäube und E-Stäube. Diese Einteilung stammt aus der TRGS 504 („Technische Regeln für Gefahrstoffe – Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und E-Staub“. Diese Technischen Regeln helfen dabei, Gefahren am Arbeitsplatz besser einzuschätzen.
A-Staub – alveolengängiger Staub
A-Stäube (von alveolengängig) bestehen aus besonders feinen Partikeln, die so klein sind, dass sie bis in die Lungenbläschen (Alveolen) vordringen können.
Partikelgröße: kleiner als 5 µm
Beispiele: Quarzstaub, Schweißrauch, Feinstaub aus Beton, Holz oder Metall, Dieselruß
Die Gefahren:
A-Stäube sind besonders gefährlich, weil sie sich tief in der Lunge absetzen und dort chronische Entzündungen oder Lungenfibrosen auslösen können. Einige Stoffe – etwa quarzhaltige Stäube oder Asbest (für diesen Stoff existieren besondere Vorschriften) – gelten als krebserregend. Langfristige Belastungen können zu Staublunge (Pneumokoniose) oder Lungenkrebs führen.
E-Staub – einatembarer Staub
E-Stäube (von einatembar) sind größere Partikel, die in Nase, Mund und oberen Atemwegen hängenbleiben.
Partikelgröße: bis zu 100 µm
Beispiele: Holzstaub, Papierstaub, Mehlstaub, Zementstaub, Textilfasern
Gefahren:
E-Stäube reizen die Schleimhäute von Nase, Rachen und Bronchien. Sie können Husten, Heiserkeit, Atemnot oder Entzündungen verursachen. Auch allergische Reaktionen sind möglich, besonders bei organischen Stäuben wie Holz, Getreide oder Tierhaaren.
Grenzwerte und Vorschriften
In Deutschland gelten klare Grenzwerte für die Belastung durch Stäube am Arbeitsplatz, wie sie in der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 900 festgelegt sind. Für alveolengängige Stäube – die sogenannten A-Stäube – liegt der zulässige Arbeitsplatzgrenzwert bei 1,25 Milligramm pro Kubikmeter Luft. Für einatembare Stäube, die als E-Stäube bezeichnet werden, gilt ein Grenzwert von 10 Milligramm pro Kubikmeter. Diese Werte beziehen sich auf eine durchschnittliche Exposition während eines achtstündigen Arbeitstags und dürfen nicht überschritten werden. Unternehmen sind verpflichtet, regelmäßig Luftmessungen durchzuführen und bei Überschreitungen unverzüglich Maßnahmen zur Staubminderung einzuleiten. Stoffspezifische Grenzwerte haben Vorrang gegenüber allgemeinen Staubgrenzwerten
Technische Maßnahmen
Der wirksamste Schutz beginnt an der Quelle. Dazu gehört die Absaugung direkt an der Entstehungsstelle – etwa bei Schleif-, Bohr- oder Sägearbeiten. Ergänzend sollten Lüftungsanlagen mit geeigneter Filtertechnik eingesetzt werden, um die Luft dauerhaft sauber zu halten. Auch die Verwendung staubarmer Materialien oder die Umstellung auf staubarme Verfahren, beispielsweise Nass- statt Trockenbearbeitung, tragen wesentlich zur Reduzierung der Belastung bei.
Organisatorische Maßnahmen
Ein sauberer Arbeitsplatz ist ebenfalls ein wichtiger Beitrag zur Arbeitssicherheit. Dabei sollte möglichst feucht gewischt und auf trockenes Fegen verzichtet werden, da dabei Staub wieder aufgewirbelt wird. Zudem empfiehlt es sich, staubintensive Arbeitsbereiche räumlich abzugrenzen und die Aufenthaltsdauer der Beschäftigten in diesen Zonen zu begrenzen.
Persönliche Schutzausrüstung
Wo technische und organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen, kommt persönliche Schutzausrüstung zum Einsatz. Atemschutzmasken müssen dabei der Art der Staubbelastung entsprechen: FFP1-Masken schützen vor ungiftigen Stäuben, FFP2-Masken vor gesundheitsschädlichen und FFP3-Masken vor giftigen oder krebserregenden Stäuben wie Quarz oder Asbest. Ergänzend sind Schutzbrillen sinnvoll, um Augenreizungen zu vermeiden, sowie spezielle Arbeitskleidung, die nach der Schicht gewechselt und gereinigt wird. So lässt sich die Staubbelastung wirksam begrenzen und die Gesundheit der Beschäftigten langfristig sichern.
Fazit
A- und E-Stäube sind unsichtbare, aber äußerst gefährliche Begleiter vieler Arbeitsprozesse – vom Baugewerbe über Schreinereien bis zur Metallbearbeitung. Während E-Stäube vor allem die oberen Atemwege reizen, gelangen A-Stäube tief in die Lunge und können dort bleibende Schäden verursachen. Entscheidend ist eine Kombination aus technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen, um die Belastung auf ein Minimum zu reduzieren und die Gesundheit dauerhaft zu schützen.
Weitere ausführliche Informationen und Übersichten:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin - Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und E-Staub (Link)
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin - Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) (Link)
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