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Förderprogramme 2025 - Unterstützung für energetische Sanierung

Deutschland fördert auch im Jahr 2025 gezielt die energetische Sanierung und den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme – mit attraktiven Zuschüssen und günstigen Krediten im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).


Ziel der Förderprogramme ist es, die CO-Emissionen im Gebäudesektor deutlich zu senken und den Austausch veralteter Heizsysteme zu beschleunigen. Das BEG umfasst mehrere Teilprogramme, darunter BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM), BEG Wohn- und Nichtwohngebäude (BEG WG/NWG), BEG Klimafreundlicher Neubau (KFN) sowie spezielle Angebote für Familien (WEF).

Während ganzheitliche Sanierungen über zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschüssen gefördert werden, bietet die BEG EM insbesondere für Einzelmaßnahmen – etwa den Heizungstausch – direkte Zuschüsse. Auch Photovoltaikanlagen und Stromspeicher werden im KfW-Programm 270 unterstützt. Steuerboni für Sanierungsmaßnahmen und Handwerkerleistungen runden das Gesamtpaket ab. Wichtig ist: Die Antragstellung muss stets vor Beginn der Maßnahme erfolgen, ein nachträglicher Antrag ist ausgeschlossen.

Heizungstausch und Einzelmaßnahmen - das bietet die BEG EM

Besonders im Fokus steht die Heizungsmodernisierung über die BEG Einzelmaßnahmen. Eigentümer können hier bis zu 70 Prozent Förderung erhalten, bestehend aus einem Basissatz von 30 Prozent plus diversen Boni.

Dazu gehören der Wärmepumpen-Bonus (plus 5 Prozent), ein Emissionsminderungs-Bonus (2.500 € für emissionsarme Biomasseheizungen), der Klimageschwindigkeits-Bonus (plus 20 % bei Austausch veralteter Heizungen) sowie ein zusätzlicher Einkommensbonus (plus 30 % bei einem Haushaltseinkommen unter 40.000 €). Gefördert werden unter anderem Wärmepumpen, Biomasseheizungen (nur in Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpe), Heizungsoptimierung, Maßnahmen an der Gebäudehülle sowie Planungs- und Begleitleistungen durch Energieeffizienz-Experten.

Für die Heizungsförderung ist die KfW zuständig, alle anderen Einzelmaßnahmen werden beim BAFA beantragt. Die förderfähigen Investitionskosten sind gedeckelt: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für jede weitere bis zur sechsten Einheit und 8.000 Euro ab der siebten. Ein zusätzlicher Ergänzungskredit der KfW über bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit steht ab Februar 2024 zur Verfügung – für Haushalte unter 90.000 Euro Jahreseinkommen mit verbessertem Zinssatz.

Antragstellung, Sonderfälle und Kombinationsmöglichkeiten

Die Antragstellung für Förderungen erfolgt ausschließlich online über die Plattformen von BAFA und KfW. Besonders bei der Heizungsförderung gelten spezifische Anforderungen: Ein Vertragsabschluss mit aufschiebender Bedingung ist nötig, ebenso wie eine „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) durch einen Energieeffizienz-Experten oder Heizungsbauer. Auch eine technische Projektbeschreibung (TPB) und ein Projektnachweis (TPN) durch einen EEE sind bei vielen Maßnahmen verpflichtend. Nicht alle Förderprogramme lassen sich beliebig kombinieren: Steuerboni und Zuschüsse aus der BEG schließen sich in bestimmten Fällen aus, können aber bei unterschiedlichen Maßnahmen nebeneinander bestehen. Eine kompetente Fachberatung wird deshalb dringend empfohlen.

Es wird keine Förderung mehr für reine Öl- oder Gasheizungen gewährt – ausgenommen sind lediglich die Mehrkosten wasserstofffähiger Systeme. Damit setzt die Bundesregierung ein klares Zeichen für den Umstieg auf regenerative Energien im Gebäudebereich. Wer diesen Schritt frühzeitig plant und die richtigen Fördermittel nutzt, kann nicht nur seine Energiekosten dauerhaft senken, sondern auch von erheblichen finanziellen Vorteilen profitieren.

Für heiße Tage – Förderung von Klimaanlagen

Die staatliche Förderung für Klimaanlagen ist seit 2024 attraktiv und richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmen. Für Wohngebäude vergibt die KfW Zuschüsse von bis zu 70 Prozent, wenn bestimmte Boni wie der Klima-Geschwindigkeits-Bonus oder der Einkommens-Bonus in Anspruch genommen werden. Die anrechenbaren Kosten hängen von der Gebäudegröße ab und können durch einen günstigen Ergänzungskredit ergänzt werden. Im Nichtwohnbereich ist das BAFA zuständig und gewährt Zuschüsse von 15 Prozent, wobei die Kosten mit bis zu 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche anrechenbar sind. Auch als Teil von Lüftungsanlagen sind Klimaanlagen förderfähig, sofern sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen. Die Förderung muss vor Baubeginn beantragt werden, da nachträglich nur noch der Steuerbonus für Sanierungen greift. Für die Beantragung ist eine individuelle Planung und ein Angebot eines Fachbetriebs notwendig, außerdem muss die Technik die geforderten Effizienzwerte erfüllen. Nach Abschluss der Maßnahme erfolgt die Auszahlung der Fördermittel nach Vorlage entsprechender Nachweise.

Links und weitere Informationen

  • BAFA – Förderkompass 2025 (Link)
  • BAFA - Bundesförderung für effiziente Gebäude; Förderprogramme im Überblick (Link)
  • BAFA – wo bekomme ich welche Förderung (Link)