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Förderprogramme 2026 für das Schornsteinfegerhandwerk, Energieberatungen und Kleinbetriebe

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat den Förderkompass 2026 veröffentlicht, in dem ein breites Förderportfolio speziell für Schornsteinfeger, Gebäudeenergieberater, Handwerksbetriebe und kleine Unternehmen enthalten ist. Nachstehend ein Überblick der aktuellen Programme:

 

Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude

Das BAFA fördert die Energieberatungen für Wohngebäude zur Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans, kurz iSFP. Der Zuschuss liegt bei 50 Prozent des Beratungshonorars, gedeckelt auf 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern beziehungsweise 850 Euro bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten.

Wohnungseigentümergemeinschaften können zusätzlich einen einmaligen Erläuterungszuschuss von 250 Euro erhalten, wenn die Beratungsergebnisse in einer Eigentümerversammlung vorgestellt werden.

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Unternehmensberatung für KMU

Gefördert wird für kleine und mittlere Unternehmen auch die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen zur Verbesserung der Wettbewerbs-, Leistungs- und Beschäftigungsfähigkeit. Dieses Programm soll helfen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zukunftssicher aufzustellen. Die förderfähigen Kosten sind auf 3.500 Euro gedeckelt, wobei der Fördersatz je nach Standort variiert: In den neuen Bundesländern, mit Ausnahme von Berlin und der Region Leipzig, aber inklusive der Regionen Lüneburg und Trier, liegt er bei 80 Prozent, was einem maximalen Zuschuss von 2.800 Euro entspricht. In den alten Bundesländern beträgt er 50 Prozent, maximal 1.750 Euro.

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EEW – Modul 6 Elektrifizierung

Ein weiteres zentrales Instrument ist die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft, kurz EEW, die sich in mehrere Module gliedert. Modul 6 richtet sich an kleine Unternehmen, die fossile Anlagen durch rein elektrische Neuanlagen ersetzen oder Bestandsanlagen umrüsten; der Zuschuss beträgt 33 Prozent der Investition bis maximal 200.000 Euro. Modul 1 steht ausschließlich KMU offen und fördert hocheffiziente Motoren, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeuger mit 20 bis 25 Prozent, ebenfalls bis 200.000 Euro. Modul 4, die Basisförderung, greift bei mindestens 15 Prozent Energieeinsparung, etwa bei elektrisch betriebenen Flurförderfahrzeugen oder Laserschneidern, mit einem Fördersatz von 10 bis 15 Prozent. Hier liegt der maximale Zuschussdeckel deutlich höher als bei den anderen Modulen, nämlich bei 20 Millionen Euro pro Projekt.

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Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Ergänzt wird das Programm durch die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme: Betriebliche Energieaudits werden mit 50 Prozent des Beratungshonorars bezuschusst, mit einer Obergrenze von 3.000 Euro bei Energiekosten über 10.000 Euro netto jährlich beziehungsweise 600 Euro darunter. Umfassende Energieberatungen für Nichtwohngebäude können bis zu 4.000 Euro erhalten, hinzu kommen Contracting-Orientierungsberatungen.

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Gewerblich genutzte E-Lastenräder und E-Lastenanhänger

Gewerblich genutzte E-Lastenräder und E-Lastenanhänger werden mit 25 Prozent, maximal 3.500 Euro pro Rad, gefördert, sofern das zulässige Gesamtgewicht mindestens 170 Kilogramm beträgt und die Transportmöglichkeit fest verbaut ist. Keine Förderung gibt es für E-Lastenräder und -anhänger zur Personenbeförderung oder privaten Nutzung. Anträge können von gewerblichen Unternehmen (inkl. Genossenschaften), Freiberuflern und öffentlich-rechtlichen Institutionen gestellt werden.

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Kälte- und Klimaanlagen

Zur Unterstützung der nationalen Klimaziele gewährt ein weiteres Förderprogramm nicht rückzahlbare Zuschüsse für energieeffiziente, stationäre Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln. Gefördert werden Neuinstallationen sowie Nach- und Umrüstungen von Anlagen und Komponenten, während Kühlsysteme für Verkaufskühlmöbel ausgeschlossen bleiben. Die Förderhöhe richtet sich nach Art und Leistungsfähigkeit der Anlage. Antragsberechtigt sind gewerbliche, kommunale, gemeinnützige, wissenschaftliche und kirchliche Institutionen, nicht jedoch Privatpersonen oder Einrichtungen der Bundesländer.

Hinweis: Die Maßnahme endet am 31.12.2026 und wird nicht verlängert.

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Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (Einzelmaßnahmen) unterstützt Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zur Nutzung erneuerbarer Energien in bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden, um Energieverbrauch, Kosten und Emissionen nachhaltig zu senken. Zu den förderfähigen Vorhaben zählen Arbeiten an der Gebäudehülle, Anpassungen der Anlagentechnik, Heizungsoptimierungen, der Auf- und Ausbau von Gebäudenetzen sowie die zugehörige Fachplanung und Baubegleitung. Antragsberechtigt ist ein breiter Kreis von Investoren, darunter private Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften ebenso wie Unternehmen, Contractoren, gemeinnützige Träger und Kommunen. Die finanzielle Unterstützung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, der je nach Maßnahme und geltenden Boni bis zu 22,5 Prozent für Hüll- und Anlagentechnik sowie bis zu 80 Prozent für Gebäudenetze betragen kann.

Weitere Informationen: Link

 

Weitere Informationen und Details zu den Programmen und Förderanträgen

BAFA – Förderkompass 2026 (Link)

Förderdatenbank des Bundes (Link)

 

Insbesondere die Förderdatenbank des Bundes beinhaltet viele weitere Programme für Handwerksbetriebe und kleine und mittlere Unternehmen für verschiedene Bereiche. Durch Eingabe der entsprechenden Suchbegriffe wie zum Beispiel „Handwerksbetriebe“, „Handwerk“ oder „Energieberatung“ erhält man Hinweise zu weiteren Fördermaßnahmen – von der Meisterprämie, von Gründungszuschüssen bis hin zu regionalen Maßnahmen für die Verbesserung der Energieeffizienz.