Hausbesitzer werden zur Optimierung der Gasheizungen verpflichtet


Das Bundeskabinett hat weitere Maßnahmen zum Energiesparen beschlossen, die kurz- und mittelfristig in Kraft treten sollen. Sie betreffen vor allem auch Hausbesitzer, die eine Gasheizung betreiben. Rund 14 Millionen Gasheizungen gibt es in Deutschland, von denen ein Gutteil nicht energieeffizient arbeitet und seit Jahren keine Wartung und keine Optimierung erfahren hat.
Die Gebäudeeigentümer sollen nun zu einem Effizienzcheck und zur Durchführung eines hydraulischen Abgleich verpflichtet werden, um weitere Energieeinsparungen zu erzielen. Sofern der Bundesrat der Verordnung zustimmt, treten die Regelungen bereits zum 1. Oktober in Kraft, gelten für zwei Jahre und sind verpflichtend für alle Hausbesitzer. Ab diesem Zeitpunkt sollen Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger, SHK-Betriebe und zertifizierte Energieberater prüfen, ob eine Gasheizung effizient genug heizt oder neu eingestellt werden muss. Der Eigentümer eines Gebäudes mit einer Gasheizung ist nach der neuen Verordnung verpflichtet, eine Prüfung durchführen und ermitteln zu lassen, ob
  • die einstellbaren technischen Parameter für den Betrieb der Heizung hinsichtlich der Energieeffizienz optimiert sind,
  • die Heizung hydraulisch abzugleichen ist,
  • effiziente Heizungspumpen eingesetzt werden,
  • Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen durchgeführt werden sollten

Die dadurch entstehenden Kosten kompensieren sich nach Einschätzung des Kabinetts durch die gleichzeitig erzielten Einsparungen beziehungsweise liegen deutlich unter den sich ergebenden Einsparpotenzialen. 
Weitere Prüf- und Optimierungsparameter und -maßnahmen sind: 
  • die Absenkung der Vorlauftemperatur oder die Optimierung der Heizkurve bei groben Fehleinstellungen, 
  • die Aktivierung der Nachtabsenkung, Nachtabschaltung oder andere, zum Nutzungsprofil sowie zu der Umgebungstemperatur passende Absenkungen oder Abschaltungen der Heizungsanlage und Information des Betreibers, dazu insbesondere zu Sommerabschaltung, Urlaubsabsenkungen, Anwesenheitssteuerungen, 
  • die Optimierung des Zirkulationsbetriebs und die Absenkung der Warmwassertemperaturen unter Berücksichtigung geltender Regelungen zum Gesundheitsschutz,
  • die Absenkung der Heizgrenztemperatur, um die Heizperiode und -tage zu verringern.
  • Information des Gebäudeeigentümers oder Nutzers über weitergehende Einsparmaßnahmen. 

Eine große Herausforderung besteht darin, diese Maßnahmen bei den vielen Millionen Haushalten in einer absehbaren Zeit durchführen zu können. Schon heute sind hohe Wartezeiten bei Energieberatungen, Wartungsarbeiten oder Installationen die Regel. Wir werden weiter aktuell berichten, ob und in welchem Umfang die Verordnungen in Kraft treten und welche Auswirkungen sich auf die Hausbesitzer und das Handwerk ergeben.