Umweltbundesamt fordert Verzicht auf Holzverheizung

Laut dem neuesten Bericht des Umweltbundesamtes (UBA) gab es 2021 in Deutschland keine Überschreitungen der Feinstaubgrenzwerte. Der Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO₂) von 40 µg/m³ Luft wurde nur noch an ein bis zwei Prozent der verkehrsnahen Messstationen überschritten.
Doch diese erfreuliche Entwicklung reicht dem UBA nicht: Mit Hinweis auf mehr als 50.000 Todesfälle aufgrund der Feinstaubbelastung und 20 Jahre alten Grenzwerten fordert das UBA eine Anpassung der Werte an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und auch ein Ende der Förderung der Holzverheizung. 
Damit positioniert sich das UBA deutlich gegen die Pläne der Regierung, Holz als einen wichtigen Eckpfeiler der Energiewende zu nutzen. Die Empfehlung des Umweltbundesamtes trifft nicht nur beim Deutschen Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) auf Unverständnis, sondern dürfte auch viele Verbraucher irritieren, die in den letzten Jahren kräftig in Kaminöfen und Pelletheizungen investiert haben.
Denn gerade neue Pelletheizungen und Pelletkaminöfen beteiligen sich laut DEPV gerade einmal mit 0,3% an der bundesweiten Feinstaubbelastung und gelten als ökologisch. Die gesetzlich vorgegebenen Staubgrenzwerte von 0,02 g/m³ Abluft werden von Schornsteinfegern regelmäßig kontrolliert. Ältere Heizungen, die diese strengen Normen nicht erfüllen, werden durch die bereits bestehenden Stilllegungsfristen für Kaminöfen Schritt für Schritt ausrangiert und durch moderne Anlagen ersetzt.

Aus Sicht des DEPV spielt die Holzenergie bei der Energiewende eine wichtige entscheidende Rolle: Rund zwei Drittel der eingesparten CO₂-Emissionen bei der Wärmeerzeugung werden mit Holz und Pellets befeuerter Zentralheizungssysteme erbracht. Ein Verzicht oder gar ein Verbot würde den Klimaanstrengungen klar entgegenlaufen. Eine Verschärfung der als lasch geltenden EU-Grenzwerte könnte in der Tat die Diskussion um die Förderung der Holzverheizung neu entfachen. 
Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt Richtwerte, die etwa ein Viertel der aktuellen EU-Grenzwerte ausmachen. Gelten diese, so liegt Deutschland beim Stickoxid 78 Prozent darüber; beim Feinstaub bis 10 Mikrometer 40 Prozent und beim gefährlicheren Feinstaub bis 2,5 Mikrometer gar 100 Prozent über den WHO-Werten.
Aktuell werden neue Pelletheizungen mit 35 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst. 10 Prozent gibt es hinzu, wenn eine alte Ölheizung ersetzt wird.
Weiterführende Literatur/Links:
  • Energiefachberater: Förderung für die Pelletheizung - Zuschuss oder Förderkredit (Link)
  • bafa-forderung.de - Privates Informationsportal über das Förderprogramm des BafA [Link]