Messung der Luftqualität


Beeinträchtigungen der Luftqualität in Innenräumen können überall und jederzeit auftreten. Zumeist werden Schadstoffe gar nicht oder erst sehr spät bemerkt, in vielen Fällen sogar erst dann, wenn bereits gesundheitliche Schäden zu verzeichnen sind. Mögliche Schadstoffe kann man weder riechen noch sehen. Sie sind oft nur mit hochsensiblen Messgeräten wie beispielsweise den mobilen Systemen TESTO oder DRÄGER nachweisbar. Gefahrstoffe sind solche Stoffe oder Stoffgemische, die Schäden bei Mensch, Tier oder der Umwelt verursachen können.
Eine besondere Gefahrenzone können Arbeitsplätze sein, wo man viele Stunden verbringt. Daher gelten dort besondere Regeln und Grenzwerte, die in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) oder in den Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) festgelegt sind. Mögliche Gefahren können von verwendeten Baustoffen oder technischen Geräten (Beispiel: Laserdrucker oder Maschinen etc.) ausgehen. Ein häufiger Grund für gesundheitliche Beeinträchtigungen ist ein zu hoher CO-Gehalt in der Luft, der sich zum Beispiel durch Konzentrationsschwäche, Kopfschmerzen oder Unwohlsein bemerkbar macht. Kohlenmonoxid CO ist ein farb-, geruch- und geschmackloses Gas, das entsteht, wenn brennbare Materialien unvollständig verbrannt werden. Steht bei der Verbrennung nicht genügend Sauerstoff zur Verfügung, so kann CO entstehen. Dies kann auftreten, wenn die Heizung nicht optimal arbeitet oder sich ein Abgasrückstau bildet. In großen Konzentrationen kann CO giftig sein und zum Tod führen.
Eine große Gesundheitsgefahr geht von Schimmel und Sporen aus, die ebenfalls mit solchen Messgeräten erkannt werden können. Der Messung der Luftfeuchtigkeit kommt somit besondere Bedeutung zu, schon ein geringfügiges Überschreiten der empfohlenen Feuchtigkeitswerte in Räumen kann zur Bildung von Schimmel führen. Einige Geräte sind universell einsetzbar und können im mobilen Einsatz alle wesentlichen Messgrößen und Gefahrenquellen identifizieren wie beispielsweise Temperaturen und Oberflächentemperaturen, Strömungsgeschwindigkeiten, Feuchtigkeit, Druckmesser, CO- und CO2-Gehalt und vieles mehr. 
Vor allem im gewerblichen Bereich sollten sich die Verantwortlichen mit dieser Thematik auseinandersetzen, wie zahlreiche Gerichtsurteile zeigen: Vor dem LAG Rheinland-Pfalz stritten Arbeitgeber und -nehmer über die Zahlung eines Schmerzensgeld wegen der Verursachung einer Asthma-Erkrankung durch Schimmelpilzbefall im Büro des angestellten Klägers. Dieser hatte den Schimmelbefall seinem Arbeitgeber gemeldet, der jedoch nicht für eine angemessene Beseitigung sorgte. 
Der Arbeitnehmer erstritt ein Schmerzensgeld in Höhe von 150.000 Euro (Quelle: Arbeit und Arbeitsrecht - Haftung des Arbeitgebers für Gesundheitsschäden; Link).