Schornsteinfeger werden mit Anfragen überhäuft


Die geplante Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes führt zu Verunsicherung bei den Verbrauchern und zu vielen Anfragen bei den Schornsteinfegern. Schornsteinfeger kontrollieren bereits heute, ob die Anforderungen der einschlägigen Gesetze eingehalten werden: Ist die Heizung korrekt verbaut, sind die Rohre richtig gedämmt, hat der Kessel die Altersgrenze von 30 Jahren erreicht, bei der fossile Heizungen schon jetzt ausgetauscht werden müssen. All das überprüfen Schornsteinfeger bei ihren Einsätzen vor Ort. Mit dem geplanten neuen Gesetz kommen weitere Anforderungen dazu, die überprüft werden müssen.

 

Aktuell erhalten die Schornsteinfeger ein Vielfaches der sonst üblichen Anfragen. Etwa 200.000 Kundenkontakte waren es bisher pro Tag, nun sind die Anfragen in die Höhe geschossen. Die meisten Anrufer wollen wissen, wie es weitergeht mit den Heizungen, wie lange sie die aktuell installierten Heizsysteme betreiben dürfen oder ob sich ein sofortiger Umstieg lohnt oder sogar gefordert ist. Die Pläne der Bundesregierung für eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes haben vielerorts Verunsicherung ausgelöst, Verbraucherinnen und Verbraucher haben Fragen. Und sie stellen sie, unter anderem, den Schornsteinfegern. Die Schornsteinfeger sind regelmäßig vor Ort in den Wohnungen und Häusern der Menschen und deshalb oft die ersten Ansprechpartner rund um das Thema Heizen. Sie müssen die Regeln kennen, die ab 2024 gelten sollen – schließlich sind sie auch diejenigen, die sie kontrollieren sollen. Sie müssen auch melden, wenn jemand die Heizung nicht austauscht oder ersetzen will. p>

 

Es besteht Einigkeit in der Koalition, dass die Verbraucher finanziell unterstützt werden sollen, wenn sie ihre Heizungen wechseln. Wie genau dies jedoch sichergestellt werden soll, ist noch unklar und wird heiß diskutiert. Die vorgetragenen Ideen reichen von einer Art Abwrackprämie für Heizungen über eine Kopplung der Förderung ans Alter der Anlage bis hin zu einer Förderung, die sich nach dem Einkommen der Besitzer richtet. Das Wirtschaftsministerium hatte wiederholt die Losung ausgegeben, dass Wärmepumpen mit der Förderung unterm Strich nicht mehr teurer sein sollen als die Anschaffung einer neuen Gasheizung. Worauf sich die Ampel-Koalition am Ende einigt, ist ebenso offen wie die Zahl und der Umfang der Ausnahmen. Dies stellt die Schornsteinfeger vor große Herausforderungen, die bereits jetzt viele Fragen zur Förderung bekommen, aber aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Diskussion innerhalb der Regierung viele Fragen noch nicht beantworten können.

 

Es wird den Hausbesitzern jedoch empfohlen, sich frühzeitig mit dem Zustand der Heizungsanlage und des Gebäudes auseinanderzusetzen und einen Plan zu machen, was eventuell ausgetauscht oder modernisiert werden sollte. Energieberater können dabei unterstützen und eine Orientierung verschaffen, welche Optionen es gibt. Wenn absehbar ist, dass die Heizung ausgetauscht werden soll oder muss, sollte als erstes eine raumweise Heizlastberechnung erstellt werden, um zu beschreiben, wie viel Energie nötig ist, um das Gebäude warm zu bekommen. Mit dieser Berechnung kann dann mit einem Heizungsbauer besprochen werden, was die beste Option ist. Es ist zu beachten, dass es eine große Dynamik auf dem Markt gibt. Es werden immer neue Geräte produziert, die effizienter arbeiten als die Vorgängermodelle, so dass auch die technologische Entwicklung in die Überlegungen einbezogen werden sollte.